© GRONARD GmbH 2023. Alle Rechte vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Registrierung
3. Vertragsschluss, Angebote, Leistungen
4. Wartungsverträge
5. Preise, Versandkosten
6. Auftragsabwicklung, Lieferung, Lieferzeiten, Montage- und Bauleistungen
7. Selbstlieferungsvorbehalt
8. Stornoklausel
9. Anzahlung, Abrechnung, (Rest-)Zahlung
10. Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrecht
11. Pläne/Zeichnungen
12. Eigentumsvorbehalt, Demontagepflicht
13. Sicherheiten/Rücktrittsrecht
14. Abnahme
15. Transportschäden
16. Gewährleistung
17. Marken- und Urheberrechte, geistiges Eigentum
18. Verhaltensrichtlinien
19. Entfernen oder Sperrung von Daten und Inhalten, Sperren von Profilen
20. Nutzungsrechte, Garantie, Freistellung
21. Eingepflegte Daten von Nutzern
22. Verfügbarkeit
23. Konfigurator
24. Datensicherheit Nutzung, Haftung für Verlust von Daten
25. Haftung
26. Kündigungen/Rücktrittserklärungen
27. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung (bei Wartungsverträgen)
28. Schlussbestimmungen
2. Registrierung
3. Vertragsschluss, Angebote, Leistungen
4. Wartungsverträge
5. Preise, Versandkosten
6. Auftragsabwicklung, Lieferung, Lieferzeiten, Montage- und Bauleistungen
7. Selbstlieferungsvorbehalt
8. Stornoklausel
9. Anzahlung, Abrechnung, (Rest-)Zahlung
10. Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrecht
11. Pläne/Zeichnungen
12. Eigentumsvorbehalt, Demontagepflicht
13. Sicherheiten/Rücktrittsrecht
14. Abnahme
15. Transportschäden
16. Gewährleistung
17. Marken- und Urheberrechte, geistiges Eigentum
18. Verhaltensrichtlinien
19. Entfernen oder Sperrung von Daten und Inhalten, Sperren von Profilen
20. Nutzungsrechte, Garantie, Freistellung
21. Eingepflegte Daten von Nutzern
22. Verfügbarkeit
23. Konfigurator
24. Datensicherheit Nutzung, Haftung für Verlust von Daten
25. Haftung
26. Kündigungen/Rücktrittserklärungen
27. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung (bei Wartungsverträgen)
28. Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der GRONARD GmbH
gültig ab 17. Juli 2023
1. Geltungsbereich
(1)Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“) gelten für die Nutzung unseres B2B-Portals portal.gronard.de (einschließlich sämtlicher Subdomains) (nachfolgend: „B2B-Portal“) und für alle Verträge, die unsere Kund:innen mit uns, der
GRONARD GmbH
Bayerwaldstr. 23
81737 München
Telefon: +49(0)89 890 855 40
E-Mail: info@gronard.de
(nachfolgend: „wir“, „uns“ oder „GRONARD“)
über unser B2B-Portal schließen sowie für alle Verträge, die unsere Kund:innen mit uns aufgrund von Bestellungen per E-Mail oder Fax schließen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Unternehmer und nicht an Verbraucher. Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gemeinsam bezeichnen wir diese als „Nutzer:in“, „Nutzer:innen“, “Kund:in“, „Kund:innen“ „Auftraggeber:in“ oder „Auftraggeber:innen“. Als „Textform“ bezeichnen wir nachfolgend insbesondere E-Mails und Faxe.
(2)Alle zwischen unseren Kund:innen und uns im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus unserem Angebot, Ihrer Annahme, unserer Auftragsbestätigung, dem Plan/den Plänen, diesen AGB sowie den Nutzungsbedingungen bezüglich der Nutzung unserer Webseiten. Sofern wir mit unseren Kund:innen eine Rahmenvereinbarung oder eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben, gehen diese unseren AGB vor. Bei Widersprüchen in unseren Vereinbarungen gelten nacheinander:
- (i) unsere Auftragsbestätigung,
- (ii) unser Angebot,
- (iii) Ihre Annahme,
- (iv) etwaige Zusatzvereinbarungen,
- (v) Pläne und
- (vi) unsere AGB.
(3)Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung unserer AGB.
(4)Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren wir nicht, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung der abweichenden oder entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Registrierung
(1)Als Nutzer:in unseres B2B-Portals müssen Sie sich registrieren.
(2)Nutzer:innen können sich erstmals mittels ihres Vor- und Nachnamens, ihres Unternehmensnamens, der Anschrift ihres Unternehmens, ihrer UmsatzsteuerIDnummer, ihrer E-Mailadresse und ihrer Telefonnummer (optional) sowie eines von ihnen auszuwählenden Passworts registrieren. Sie können ihren Antrag auf Registrierung jedoch nur abgeben und übermitteln, wenn sie durch Aktivieren der Checkbox diese „AGB“ akzeptieren. Wir senden ihnen dann eine E-Mail mit ihren Zugangsdaten zu. Diese E-Mail stellt zugleich die Annahme des Antrags auf Zulassung dar, wodurch ein Vertrag mit dem von ihnen vertretenen Unternehmen oder der von ihnen vertretenen juristischen Person des öffentlichen Rechts zustande kommt.
(3)Wir werden den Antrag auf Nutzung in der Regel annehmen und bestätigen, sind aber rechtlich nicht dazu verpflichtet. Nur ausnahmsweise lehnen wir den Antrag aus gegebenem Grund ab. Ein gegebener Grund ist insbesondere, dass wir gegenüber den von unseren Nutzer:innen vertretenen Unternehmen oder vertretenen juristischen Person des öffentlichen Rechts zuvor eine Rücktrittserklärung abgegeben haben oder Gründe vorliegen, in denen wir wegen offener Forderungen eine solche Rücktrittserklärung abgeben können (Bezugnahme auf Ziffer 13), wir das von ihnen vertretene Unternehmen oder die von ihnen vertretene juristischen Person des öffentlichen Rechts dauerhaft gesperrt haben oder eine-/r unserer Nutzer:innen Daten und Inhalte in großen Mengen kopiert, vervielfältigt oder in sonstiger Weise verarbeitet hat, um diese in den eigenen Datenbanken zu speichern oder weiterzuveräußern (Datenhändler).
(4)Wir können verlangen, dass unsere Nutzer:innen uns die Unternehmereigenschaft nachweisen, z.B. durch Angabe der UmsatzsteuerIDnummer oder durch sonstige geeignete Nachweise.
(5)Registrierte Nutzer:innen müssen nicht jedes Mal ihre persönlichen Daten angeben, sondern sie können sich einfach mit der E-Mail-Adresse und dem gewählten Passwort anmelden. Es liegt in ihrer Verantwortung, die Zugangsdaten und das Passwort geheim zu halten. Sollten unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Bitte ändern Sie in diesem Fall sofort Ihr (Zugangs-)Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto haben, nutzen Sie bitte die „Passwort-Vergessen“-Funktion. Sie sind für die Nutzung oder jede Handlung, die mit Ihren Zugangsdaten erfolgt, verantwortlich. Bei Verlust oder Entwendung der Zugangsdaten übernehmen wir keine Haftung.
(6) In der Benutzerverwaltung haben unsere Nutzer:innen die Möglichkeit, mehrere Benutzer anzulegen und zu verwalten. Hierbei sind unsere Kund:innen für die individuellen Einstellungen verantwortlich. Sie entscheiden, welche Berechtigung der Benutzer im Einzelnen erhält und welchen der folgenden Bereiche er/sie einsehen bzw. welche Aktionen er/sie auslösen kann: Anfragen, Bestellungen, Lieferscheine, Rechnungen, Aufgabe von Angeboten oder Bestellungen.
(7)Nutzer:innen können jederzeit ihre Nutzerprofile in unserem B2B-Portal löschen lassen. In diesem Fall löschen wir die personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, E-Mailadresse sowie Passwort) sofort. Die Profile des/-r von vertretenen Unternehmen/-s bestehen jedoch weiter fort.
3. Vertragsschluss, Angebote, Leistungen
(1)Unser Vertragsschluss erfolgt durch unser Angebot, die Annahme und unsere Auftragsbestätigung.
(2)Unser Angebot enthält eine Annahmefrist; sollte in unserem Angebot keine Frist genannt sein, gilt eine Annahmefrist von vierzehn (14) Tagen.
(3)Alle Vertragsabreden bedürfen der Textform. Abweichungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in Textform von uns bestätigt werden.
(4)Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(5)Vertragsgegenstände sind die von unseren Kund:innen bestellten Waren oder die mit ihnen vereinbarten Leistungen. Diese sind in unserem Angebot und in unserer Auftragsbestätigung einzeln aufgeführt. Unsere Leistung kann auch allein in der Planung, in der Wartung/Inspektion oder in der Reparatur bestehen.
(6)Zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Bestellungen und Leistungen können wir gesondert vereinbaren. Sollten wir nach erfolgter Bestellung auf den Wunsch unserer Kund:innen hin Veränderungen an den bestellten Waren oder vereinbarten Leistungen vornehmen, müssen wir ihnen diese gesondert berechnen.
(7)Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Pflaster-, Elektro- und Malerarbeiten) müssen gesondert vereinbart und gesondert vergütet werden. Sie sind grds. nicht in den Preisen unserer Angebote enthalten, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich mit unseren Kund:innen vereinbart und sie sind als Positionen gesondert (mit Menge und Preis) aufgeführt.
(8)Wir können mit unseren Kund:innen einvernehmlich vereinbaren, Teilmengen zu liefern und diese getrennt abzurechnen.
(9)Die in unserem B2B-Portal, auf unserer Webseite oder in unseren Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern eine Bitte an unsere Kund:innen uns eine entsprechende Anfrage zu stellen. Technische Änderungen und Änderungen an den Abmessungen bleiben vorbehalten.
(10)Die in unserem B2B-Portal, auf unseren Webseiten sowie in unseren Katalogen und Prospekten angegebenen Unterlagen, wie Abbildungen, 3D-Zeichnungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben, dienen nur der allgemeinen Anschauung oder Erläuterung und müssen von uns noch individuell angepasst sowie als verbindlich bestätigt werden.
4. Wartungsverträge
(1)Bei Wartungsverträgen werden wir die zu wartenden Gegenstände mit der vereinbarten Häufigkeit inspizieren und deren Materialien sowie Funktionen kontrollieren. Falls Teile ausgetauscht werden müssen, werden wir unsere Kund:innen in Textform darauf hinweisen. Kleine Befestigungsmaterialien (wie z.B. Schrauben) sind bis zu einem Preis von € 50,- (netto) pro Jahr im Preis mit inbegriffen. Nicht im Preis enthalten sind hingegen der Austausch von größeren Teilen und die Reparatur von Vandalismusschäden. Die Inspektion und die Wartung müssen in einem Termin stattfinden. Falls dies nicht möglich sein sollte, werden wir unseren Kund:innen zusätzliche Kosten für die An- und Abfahrt in Rechnung stellen. Unsere Kund:innen sorgen für einen ungehinderten Zugang und ausreichend Montagefreiheit. Kosten, die aufgrund von Verzögerungen durch Hindernisse entstehen, werden wir auf Stundenbasis berechnen. Alle erforderlichen Lizenzen und / oder Zugangsgenehmigungen, die notwendig sind, um die Arbeiten ausführen zu können, sind uns mindestens zwei (2) Werktage vor Beginn der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Die Arbeiten werden an Werktagen zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr durchgeführt. Ausgenommen von den vorbezeichneten Regelungen sind gesonderte Vereinbarungen, die wir mit unseren Kund:innen ausdrücklich getroffen haben. Weitere Einzelheiten entnehmen unsere Kund:innen bitte unserer Auftragsbestätigung.
(2)Wir behalten uns bei Wartungsverträgen vor, diese AGB zu ändern. Wir werden unseren Kund:innen die beabsichtigten Änderungen in Textform mitteilen. Wir werden nur Änderungen vornehmen, um eine vertragliche Lücke, die zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags führt und die nicht durch eine gesetzliche Regelung geklärt wird, zu schließen. Unsere Kund:innen dürfen durch die Änderung insgesamt nicht schlechter gestellt werden. Wir sind in diesem Rahmen nicht zur Änderung wesentlicher Vertragsregelungen berechtigt, wie z.B. der Preise, der Vertragslaufzeit und der Kündigungsrechte. Falls die vorbezeichneten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unterbleibt eine Änderung. Unsere Kund:innen können einer Änderung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang unserer Mitteilung in Textform widersprechen oder unsere Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sofern eine/-r unserer Kund:innen der Änderung nicht oder nicht fristgerecht widerspricht, gilt seine/ihre Zustimmung zu der Änderung als erteilt. Auf die Folgen eines unterbliebenen oder verspäteten Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung unserer Vereinbarung werden wir unsere Kund:innen in unserer Mitteilung der Änderung noch einmal ausdrücklich hinweisen. Im Übrigen benötigen wir für Änderungen des Vertrags die Zustimmung unserer Kund:innen.
5. Preise, Versandkosten
(1)Die mit unseren Kund:innen vereinbarten Preise sind in unserer Auftragsbestätigung enthalten.
(2)Unsere Preise sind in EURO angegeben und sind Nettopreise, d.h. sie schließen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Die Umsatzsteuer wird am Ende unserer Auftragsbestätigung aufgeführt.
(3)Es gelten die am Bestelltag gültigen Preise.
(4)Lieferung bedeutet Lieferung ab Werk, d.h. wir stellen die Ware zur Verladung auf ein Transportmittel zur Verfügung, das unser/unsere jeweilige Kund:in bestellt und bezahlt hat – ausgenommen wir haben ausdrücklich etwas anderes mit ihm/ihr vereinbart.
(5)Sollten wir etwas Anderes mit unseren Kund:innen vereinbart haben (z.B. bei einem Versendungskauf), berechnen wir zusätzlich Verpackungs- und Versandkosten. Die Verpackungs- und Versandkosten betragen
- (i) 15% der Auftragssumme (netto),
- (ii) bei Bestellungen unter € 350,-, die wir an einen Frachtführer oder Spediteur übergeben, € 50,- und
- (iii) bei Versand von Bestellungen per Post mindestens € 35,-. Für Sonderfahrten, LKW mit Kran und weitere Versandarten teilen wir unseren Kund:innen die Kosten gerne auf Anfrage mit. Die genauen Verpackungs- und Versandkosten entnehmen unsere Kund:innen bitte unserer Auftragsbestätigung. Ferner berechnen wir zusätzlich Porto und Versicherungskosten sowie sonstige Nebenkosten (z.B. telefonische Avisierungen, Sonderkonditionen = OverNight, Zoll, Bearbeitungsgebühr, Dieselpreiszuschlag, Mautgebühren, Co2 Zuschlag). Die genauen weiteren Kosten entnehmen unsere Kund:innen ebenfalls bitte unserer Auftragsbestätigung.
(5)Unsere Preise für die Lieferung sind für Abladestellen berechnet, die für einen LKW mit Auflieger und mit einem Ladeweg von bis zu 10 Metern gut erreichbar sind.
(6)Üblicherweise vereinbaren wir bei Bau- und Montageleistungen einen Pauschalpreis. Sollten wir mit unseren Kund:innen (ausnahmsweise) Stundenlohnarbeiten oder zusätzliche über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen vereinbart haben, werden wir diese nach den mit unseren Kund:innen vereinbarten Vergütungssätzen abrechnen. Sollten wir keine Vergütungssätze vereinbart haben, gelten die ortsüblichen Vergütungssätze. Bezüglich des Nachweises von Stundenlohnarbeiten gilt Ziffer 6 Abs. (10).
(7)Zusätzlich berechnen wir eine An- und Abfahrtspauschale, die Kilometergeld und Arbeitszeit beinhaltet. Den genauen Betrag entnehmen unsere Kund:innen bitte unserer Auftragsbestätigung.
(8)Ist unserem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt, ohne dass wir die Gewähr für die Richtigkeit dieses Kostenvoranschlags übernommen haben, und ergibt sich, dass unsere Leistungen nicht ohne eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um 15% oder mehr ausführbar sind, so steht der jeweiligen Kund:in ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sollte er/sie unseren Vertrag kündigen, steht uns ein Anspruch auf Bezahlung entsprechend § 645 Abs. 1 BGB zu. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Sobald eine Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten ist, werden wir ihn/sie unverzüglich hierüber informieren.
(9)Unsere Lagerkosten betragen, je nachdem welcher Wert höher ist,
- (i) € 95,- (netto) oder
- (ii) 2,5 % des Warenwerts (netto) pro Monat. Im ersten Monat nach dem vereinbarten Termin berechnen wir keine Lagerkosten, danach wird jeder weitere Monat berechnet. Unsere Berechnung beginnt dementsprechend ab der 5. Kalenderwoche nach der Kalenderwoche, die wir unseren Kund:innen als Liefertermin genannt haben. Lagerkosten berechnen wir, sofern
- (i) wir dies mit unseren Kund:innen vereinbart haben, oder
- (ii) wenn sie mit der Abholung in Verzug sind. Im letzteren Fall steht es unseren Kund:innen offen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser geringer ist. Schließlich nehmen wir noch Bezug auf Ziffer 6 Abs. (7).
6. Auftragsabwicklung, Lieferung, Lieferzeiten, Montage- und Bauleistungen
(1)Die mit unseren Kund:innen vereinbarten Termine und Fristen geben wir in Kalenderwochen an. Die genauen Termine und Fristen entnehmen unsere Kund:innen bitte unserer Auftragsbestätigung.
(2)Sofern aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlich schwerwiegender Gründe von höherer Gewalt (also Umstände, die außerhalb der Einflusssphäre der Kund:innen oder uns liegen wie z.B. Naturkatastrophen, Kriege, soziale Unruhen, Streiks) die Lieferung oder Leistung nicht fristgerecht stattfinden kann, liegt keine von den Kund:innen oder uns zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes oder Erlasses der Verordnung, der Allgemeinverfügung oder des Verwaltungsaktes. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Sollte dies nicht möglich oder zumutbar sein, oder lehnt eine der Parteien dies aus triftigem Grund ab, verschiebt sich der Liefertermin um den Zeitraum, in dem die Gründe höherer Gewalt oder die anderen vorbezeichneten Gründe vorlagen und um eine Woche für die Wiederaufnahme der Arbeiten (maximal jedoch um sechs (6) Monate); die Parteien können die Arbeiten auch einvernehmlich auf eine günstigere Jahreszeit legen. Nach Ablauf der sechs (6) Monate sind beide Parteien berechtigt, von diesem Vertrag entschädigungsfrei zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss per Textform erfolgen. In diesem Fall werden wir die erhaltene Anzahlung (gegebenenfalls unter Abzug der Bearbeitungskosten in Höhe von pauschal € 500,- (netto))* erstatten.
(3)Bei Überschreiten der Lieferfrist haben die Kund:innen eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die zwei (2) Wochen nicht unterschreiten darf. Die Nachfrist beginnt mit Zugang des Schreibens mit der Fristsetzung.
(4)Für den Fall, dass unsere Kund:innen unsere Waren „lediglich“ bestellen, liefern wir diese in nichtmontiertem Zustand (zusammen mit einer Montageanleitung). Falls sie eine Montage vor Ort wünschen, unterbreiten wir ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Hierfür benötigen wir dann nähere Angaben z.B. zu dem Untergrund, zum Zugang des Grundstücks sowie die Pläne des Grundstücks.
(5)Für unsere Lieferungen benötigen wir Abladestellen, die für einen LKW mit Auflieger und mit einem Ladeweg von bis zu 10 Metern gut erreichbar sind.
(6)Bei Vereinbarung einer Lieferung von Produkten auf Abruf müssen unsere Kund:innen die bestellten Waren
- (i) innerhalb der vereinbarten Frist, oder
- (ii) sollten wir eine solche Frist nicht vereinbart haben, innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsschluss abnehmen.
(7)Eingelagerte Waren müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt werden; sollten wir keine Frist vereinbart haben, müssen die Waren innerhalb von zwei (2) Monaten nach Vertragsschluss abgeholt werden. Danach geht die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Waren automatisch auf die Kund:innen über; eine zusätzliche Fristsetzung oder Mahnung ist nicht erforderlich. Sollte eine fristgerechte Abholung nicht erfolgen, gilt zudem ein etwaig vereinbarter Bau- und Montageauftrag automatisch als storniert; eine zusätzliche Mahnung oder Fristsetzung ist ebenfalls nicht erforderlich.
(8)Die Parteien werden einen verbindlichen Termin für die Bau- und Montageleistungen vereinbaren und sind dementsprechend verpflichtet, diesen verbindlichen Termin auch einzuhalten. Sollte eine der Parteien diesen Termin nicht einhalten können, muss sie innerhalb von fünf (5) Werktagen einen neuen Termin vorschlagen. Sollten die Parteien sich nicht auf einen neuen Termin einigen können, so beginnen wir die Arbeiten spätestens zwölf (12) Werktage nach Zugang der Aufforderung (Textform) seitens unserer Kund:innen; dies gilt jedoch nur dann, wenn die im folgenden Satz genannten Voraussetzungen erfüllt sind.Vor Beginn unserer Bau- und Montageleistungen sind unsere Kund:innen verpflichtet,
- (i) die behördlichen Unterlagen und Genehmigungen zu beschaffen,
- (ii) einen ungehinderten Montagebeginn an der Baustelle zu gewährleisten und
- (iii) eine etwaig vereinbarte Anzahlung zu überweisen. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, sind wir nicht verpflichtet, den verbindlichen Termin einzuhalten oder einem neuen Termin zu zustimmen.
(9)Verzögert sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Bau- und Montagearbeiten aus Gründen, die die Kund:in zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Liefertermine frei. Schafft der/die Kund:in auf unser Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir ihm/ihr eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens zwei (2) Wochen beträgt. Danach sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall der Auflösung des Vertrages (aufgrund von Rücktritt oder Kündigung bzw. einvernehmlich) haben wir neben dem bis dahin entstandenen Werklohn Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen, die z.B. für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes entstanden sind.
(10)Über Stundenlohnarbeiten und zusätzliche über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen werden wir unseren Kund:innen jeweils täglich einen Bautagesbericht oder Regie-/Reklamationszettel vorlegen. Nach Vorlage unseres Regiezettels antworten Sie dann bitte umgehend, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen, auf dessen Inhalt. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Regiezettel als anerkannt, es sei denn, sie haben diesen Zettel mit dem Vermerk „nicht anerkannt“ zurückgegeben oder Sie haben auf diesem Zettel oder gesondert schriftlich Einwendungen erhoben. Wir werden in unserem Bautagesbericht oder auf unserem Regie- / Reklamationszettel auf diese Anerkennung nach Ablauf der Frist von drei (3) Werktagen noch einmal ausdrücklich hinweisen.
(11)Leistungen schließen grds. keine Montage- oder Bauarbeiten mit ein. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn wir dies ausdrücklich mit unseren Kund:innen vereinbarten haben. In diesem Fall gelten nachfolgende Bestimmungen für die Montage- oder Bauarbeiten ergänzend:
- (a) Montageleistungen werden zu den jeweils vereinbarten Verrechnungssätzen nach Zeit und Aufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Boden- und Pflasterarbeiten vor und nach der Montage sind nicht enthalten, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas Anderes mit unseren Kund:innen vereinbart.
- (b) Möchte einer/-e unserer Kund:innen den (fest) vereinbarten Termin verschieben, so ist dies bis zu zwei (2) Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach fallen Mehrkosten von € 1.400 (netto) pauschal an, unabhängig von der Dauer der vereinbarten Montage- oder Bauarbeiten. Unserer jeweiligen Kund:in steht es offen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser geringer ist. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir unseren Kund:innen diese Mehrkosten bei kurzfristigen Terminabsagen oder -verschiebungen in Rechnung stellen werden.
- (c) Wir sind berechtigt, Subunternehmer für die Erbringung unserer Leistungen einzusetzen.
- (d) Unsere Kund:innen halten die öffentliche Ordnung auf der Baustelle aufrecht und koordinieren die Arbeiten der verschiedenen Unternehmen. Sie kümmern sich um die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Benachrichtigungen der örtlichen Behörden und stellen uns auch die erforderlichen Pläne zur Verfügung. Die Kund:innen gewähren uns die erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie die erbetene Mithilfe rechtzeitig und unentgeltlich.
- (e) Unsere Kund:innen haben zudem alle zum Schutz von Personal und Sachen am Montageplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen. Sie haben den Montageleiter über bestehende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit dies für das Montagepersonal und die Durchführung der Montage von Bedeutung ist.
- (f) Unsere Kund:innen sind auf ihre Kosten insbesondere verpflichtet:
- - alle Erd-, Bau- und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen sowie das Baustellengelände vorzubereiten und geeignete Lagerplätze mit festem Untergrund in unmittelbarer Nähe der Baustelle zur Verfügung zu stellen;
- - Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, elektr. Energie einschl. Beleuchtung der Montagestelle im unmittelbaren Bereich der Baustelle kostenlos bereitzustellen;
- - gegebenenfalls verschließbare Räume für die Einlagerung hochwertiger Bauteile bereitzustellen;
- - den Transport der Montageteile an den Montageplatz, Schutz der Montagestelle und der Materialien vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art zu veranlassen;
- - unsere Kund:innen stellen sicher, dass eine autorisierte Person vor Ort oder in sonstiger Weise erreichbar ist, die uns den genauen Standort zeigen kann und zudem befugt ist, weitere Arbeiten zu genehmigen oder abzunehmen;
- - unsere Kund:innen werden überschüssige Materialien wie Sand und Erdboden abtransportieren; zudem wird ein freier Arbeitsraum mit einem Durchmesser von 2,5 Metern benötigt und unsere Kund:innen werden diesen zur Verfügung stellen. Falls dieser nicht verfügbar ist, dann gehen hierdurch entstehende Mehrkosten und gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Arbeitskräfte zu Lasten der Kund:innen;
- - zudem muss eine ungehinderte Zufahrt möglich sein; und - schließlich muss das Gelände erschlossen sein.
- (g) Anschließende Gebäudeteile, Mauern etc. müssen statisch und von ihrer Substanz her für die geplante Montage geeignet sein. Die Prüfung dessen obliegt dem/der jeweiligen Kund:in. Zum Setzen der Dübel ist eine feste Mauerkonsistenz erforderlich. Evtl. nötige Fassadenaussparungen (z. B. in der Wärmedämmung) sind entsprechend der jeweiligen Konstruktion vorzuhalten, im Zuge der Montage ist es oft unvermeidbar, dass Putz oder Anstriche im Bereich der Anschlusspunkte verletzt werden. Beiputzen und Nachstreichen gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.
- (h) Der Montageort/die Baustelle muss frei zugänglich sein. Unser Montagepersonal arbeitet mit Rollgerüsten bis zu einer Höhe von 2,00 m. Falls die Montagestelle mit einem festen Gerüst ausgestattet werden muss, ist dieses Einrüsten von dem/-r jeweiligen Kund:in vorzunehmen. Die Fundamente müssen bei Montagebeginn freigelegt sein (der Bodenbelag ist bauseits zu entfernen).
- (i) Unsere Kund:innen können das Montagepersonal erst abrufen, wenn das Material und eventuelle Beistellungen von ihm vollständig am Montageplatz angekommen sind und sämtliche Montagevorbereitungen bauseits getroffen wurden.
- (j) Unsere Kund:innen haben dafür zu sorgen, dass die Montage ungehindert, in einem Zuge während der folgenden Zeiten (generell an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 7 Uhr und 17 Uhr) durchgeführt werden kann. Verursachen unsere Kund:innen bei der Montage Kosten für Wartezeiten oder sonstige Mehrkosten oder entstehen solche Mehrkosten durch Leistungen, die von unseren Kund:innen nachträglich gefordert wurden, sind wir berechtigt, diese Kosten nach den jeweils vereinbarten Verrechnungssätzen gesondert in Rechnung zu stellen. Im Übrigen verweisen wir auf Ziffer 5 Abs. (9).
7. Selbstlieferungsvorbehalt
Sollten Materialien oder sonstige Gegenstände nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können von dem Vertrag mit unseren Kund:innen zurücktreten oder (sollten Bau- und Montageleistungen vereinbart sein) diesen kündigen. § 648a Abs. 2 BGB (Teilkündigung) gilt entsprechend. Im Fall des Rücktritts oder der Kündigung werden wir unsere Kund:innen unverzüglich darüber informieren, dass das bestellte Material bzw. die bestellten Gegenstände nicht verfügbar sind, und dass wir die erbrachten Zahlungen hierfür unverzüglich erstatten.
8. Stornoklausel
Treten unsere Kund:innen ohne rechtlichen Grund vom Vertrag zurück und nehmen wir den Rücktritt aus Kulanz an oder heben wir den Vertrag gemeinsam aus Kulanz auf, sind wir berechtigt, von ihnen einen pauschalierten Aufwendungsersatz in nachfolgender Höhe zu fordern:
- (i) bis zu einem Auftragswert von € 1.000,- € 100,- (netto),
- (ii) ab einem Auftragswert von € 1.001,- bis zu einem Auftragswert von € 49.999,- € 300,- (netto), und
- (iii) ab einem Auftragswert von € 50.000 2 % des Kauf- oder Bestellpreises (netto). Dies gilt nur, wenn unsere Kund:innen den Rücktritts- oder Aufhebungswunsch innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung aussprechen. Unseren Kund:innen steht es offen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser geringer ist.
Zur Klarstellung: Ist eine Lieferung bereits vollständig erfolgt oder sind unsere Leistungen vollständig erbracht, sind wir nicht bereit, eine Stornierung vorzunehmen. Desweiteren sind wir auch nicht bereit, Stornierungen bei Doppelstockparkern, Sondermassen oder auftragsbezogenen Fertigungen (z.B. generell bei Pulverbeschichtung und bei Pulverbeschichtung in Sonderfarben) vorzunehmen.
9. Anzahlung, Abrechnung, (Rest-)Zahlung
(1)Wir berechnen eine Anzahlung in nachfolgender Höhe:
- (i) bei Neukunden 100% des Kauf- oder Bestellpreises (netto) und
- (ii) bei Bestandskunden ab einem Auftragswert von € 12.500 50 % des Kauf- oder Bestellpreises (netto). Die genauen Anzahlungsbeträge entnehmen unsere Kund:innen bitte unserer Auftragsbestätigung. Hierüber werden wir der jeweiligen Kund:in eine gesonderte Rechnung stellen, die innerhalb von zehn (10) Tagen ohne Abzüge und Skonto zu zahlen ist.
(2)Zwischenrechnungen erheben wir
- (i) nach dem Baufortschritt oder
- (ii) nach der mit der jeweiligen Kund:in getroffenen Vereinbarung. Die genauen Prozentsätze (zuzüglich hierauf entfallender Umsatzsteuer) entnehmen unsere Kund:innen bitte unserer Auftragsbestätigung. Hierüber werden wir ebenfalls gesonderte Rechnungen stellen, die innerhalb von zehn (10) Tagen ohne Abzüge und Skonto zu zahlen sind.
(3)Nach Abschluss unserer Arbeiten, die Montage- und Bauarbeiten enthalten, werden wir eine prüffähige Schlussrechnung stellen. Die Schlussrechnung ist prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für die Auftraggeber:innen nachvollziehbar ist. Werden begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit nicht innerhalb von sieben (7) Tagen erhoben, können sich unsere Kund:innen nicht mehr auf die fehlende Prüffähigkeit berufen. Die Prüfung der Schlussrechnung ist möglichst zu beschleunigen. Verzögert sie sich, so ist das unbestrittene Guthaben als Abschlagszahlung sofort zu zahlen.
(4)Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen und ohne Abzug fällig, sofern wir nicht ausdrücklich etwas Anderes mit ihnen vereinbart haben.
(5)Ein Skontoabzug bedarf bei jedem einzelnen Auftrag der vorherigen individuellen Vereinbarung in Textform. Einem Skontoabzug stimmen wir nicht zu, sofern ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind (unabhängig von der Rechnungshöhe).
(6)Abweichende Absprachen über Zahlungsziele oder Nachlässe bedürfen ebenfalls der Textform.
(7)30 Tage nach Zugang unserer Rechnung kommen unsere Kund:innen automatisch in Verzug. Das heißt, dass nach 30 Tagen z.B. Verzugszinsen und Mahngebühren aufgeschlagen werden können. Einer Mahnung bedarf es hierfür nicht.
(8)Im Fall von Zahlungsverzug richten sich unsere Ansprüche nach § 288 BGB, insbesondere können wir Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz und eine Pauschale in Höhe von 40 EURO erheben. Diese Pauschale ist auf einen Schadensersatz anzurechnen, der im Rahmen der Rechtsverfolgung entstanden ist.
10. Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrecht
Unsere Kund:innen können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
11. Pläne/Zeichnungen
An unseren Plänen, 3D-Zeichnungen, Entwürfen, Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen behalten wir uns unser Eigentum und unsere Urheberrechte bzw. die Urheberrechte unserer Lizenzgeber vor. Unsere Kund:innen dürfen diese ohne unsere Zustimmung nicht benutzen, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas Anderes mit ihnen vereinbart. Wird uns kein Auftrag erteilt, müssen diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückgegeben werden.
12. Eigentumsvorbehalt, Demontagepflicht
(1)Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises oder Werklohns behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren oder den von uns erstellten Werken vor. Unsere Kund:innen sind verpflichtet, unsere Waren oder Werke pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, müssen unsere Kund:innen diese auf eigene Kosten durchführen oder durchführen lassen, es sei denn, unsere Kund:innen haben uns mit diese Arbeiten beauftragt.
(2)Wir gestatten unseren Kund:innen, die als Händler:innen tätig sind und mit uns eine Händlervereinbarung getroffen haben, bereits jetzt den Weiterverkauf unserer Ware im Rahmen der normalen geschäftlichen Tätigkeit. Die Forderung (einschl. MwSt.) gegenüber dem Endkunden aus der Weiterveräußerung unserer Ware treten die Händler:innen bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn
- (i) sie mit Zahlungen in Höhe von 5.000 EURO über mindestens zwei Monate in Verzug sind,
- (ii) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt wurde und dieser Antrag nicht innerhalb von drei Monaten zurückgenommen wurde oder
- (iii) sie eine Erklärung nach § 802c ZPO oder § 807 ZPO abgegeben haben. In diesem Fall müssen die Händler:innen ihre Kunden hierüber informieren. Bereits erhaltene Zahlungen sind auf ein separates Konto zu zahlen. Wir sind verpflichtet, Forderungen auf den Wunsch der Händler:innen hin (Textform) freizugeben, wenn der realisierbare Wert unserer Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um 10 % oder mehr übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz, soweit wir im Verwertungsfall die Umsatzsteuer abführen müssen.
(3)Bei Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch die Kund:innen tritt kein Eigentumserwerb durch die Kund:innen ein. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass wir Verarbeiter im Sinne des § 950 BGB sind.
(4)Bei Verbindung und Vermischung mit uns nicht gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der vermischten Waren.
(5)Unsere Kund:innen verpflichten sich, bei Nichteinhaltung von Zahlungspflichten in Höhe von mindestens € 500 (netto) uns gegenüber, die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigen unsere Kund:innen unsere vorgenannten Rechte, so sind sie uns zum Schadenersatz verpflichtet. Die Kosten der Demontage und sonstige im Zusammenhang hiermit stehende angemessene Kosten gehen zu Lasten unserer Kund:innen.
13. Sicherheiten/Rücktrittsrecht
Im Fall, dass
- (i) unsere Kund:in mit Zahlungen in Höhe von 5.000 EURO über mindestens zwei Monate in Verzug sind,
- (ii) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt wurde und dieser Antrag nicht innerhalb von drei Monaten zurückgenommen wurde oder
- (iii) er/sie eine Erklärung nach § 802c ZPO oder § 807 ZPO abgegeben hat, sind wir berechtigt, eine Sicherheit für unsere offenen Forderungen zu fordern. Sollte unsere Kund:in eine solche Sicherheit nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach unserer Aufforderung (Textform) leisten können, sind wir berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
14. Abnahme (für Bestellungen und Aufträge, in denen Bau- und Montageleistungen enthalten sind)
(1)Nach der Fertigstellung können beide Parteien die Abnahme gemäß § 640 BGB verlangen. In diesem Fall ist diese Abnahme innerhalb von sechs (6) Werktagen durchzuführen. Gegebenenfalls können wir einvernehmlich eine andere Frist vereinbaren.
(2)Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine der beiden Parteien es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen hinzuziehen. Das Ergebnis ist in einem gemeinsamen Protokoll, in dem die Vorbehalte und die Einwendungen enthalten sind, niederzulegen. Jede Partei bekommt hiervon eine eigene Ausfertigung.
(3)Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
(4)Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit dem Ablauf von sechs (6) Werktagen nach unserer Mitteilung (Textform) über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen. In diesem Zeitraum können unsere Kund:innen die Abnahme verweigern. Dabei müssen sie (mindestens) einen Mangel angeben, der wesentlich und tatsächlich vorhanden ist. In unserer Mitteilung werden wir unsere Kund:innen auf die Folgen des Schweigens noch einmal ausdrücklich hinweisen.
(5)Als abgenommen gilt die Leistung auch, wenn wir unseren Kund:innen eine angemessene Frist (mindestens sechs (6) Werktage) zur Abnahme gesetzt haben und sie die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe (mindestens) eines Mangels, der wesentlich und tatsächlich vorhanden ist, verweigert haben. In unserer Mitteilung werden wir unsere Kund:innen auf die Folgen des Schweigens noch einmal ausdrücklich hinweisen.
(6)Wünschen unsere Kund:innen die Freigabe von Teilen unserer Werke zur Benutzung, so müssen sie diese auf unser Verlangen hin abnehmen, auch wenn es sich nicht um geschlossene Teile unserer Leistung handelt. Andernfalls sind wir nicht zur Freigabe verpflichtet.
(7)§ 650g BGB (Zustandsfeststellung/Abnahmeverweigerung) gilt entsprechend für alle Fälle, in denen unsere Kund:innen die Abnahme verweigern.
15. Transportschäden
(nur bei Bestellungen/Aufträgen von Kund:innen, die Kaufmann sind, nicht bei Bestellungen/Aufträgen, in denen Bau- oder Montageleistungen enthalten sind)
Unsere Kund:innen haben die gelieferten Waren unverzüglich bei Abholung oder nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Je nach Art des Transport gelten für die Mängelanzeigen die folgenden Fristen:
- (i) bei Transport durch Paketdienst oder Spedition: Offensichtliche Mängel oder Schäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, in Textform zu melden. Die gelieferten Waren sind möglichst in Gegenwart des anliefernden Zustellers auszupacken und dieser soll möglichst die Schäden oder Mängel auf dem Frachtbrief oder Paketschein bescheinigen; oder
- (ii) bei Transport durch die Post: Offensichtliche Mängel oder Schäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, in Textform zu melden. Eine Bestätigung der Mängel oder Schäden ist möglichst von der Post auszustellen; oder
- (iii) bei Transport durch die Bahn: Offensichtliche Mängel oder Schäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, in Textform zu melden. Die gelieferten Waren sind möglichst in Gegenwart des bahnamtlichen Rollfuhrunternehmens auszupacken, Mängel oder Schäden sind möglichst von diesem zu bescheinigen und eine Tatbestandsaufnahme soll möglichst unverzüglich bei der Güterabfertigung beantragt werden.
Werden uns offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich unsere Gewährleistung. Sonstige Mängel oder Schäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
16. Gewährleistung
(1)Leichte Farb- und Formabweichungen gegenüber unseren Beschreibungen in unseren Katalogen oder auf unserer Webseite bzw. leichte Farbabweichungen von Mustern stellen keinen Mangel dar. Dies gilt entsprechend bei leichten Farbabweichungen von Produkten von Drittunternehmen, die unsere Kund:innen in Katalogen oder Ausstellungen ausgewählt haben und die wir dann für sie bestellt haben.
(2)Ebenso stellen Muster von Bauteilen die durchschnittliche Beschaffenheit dar. Es werden deshalb nicht alle Bauteile diesem Muster entsprechen. Leichte Unterschiede zum Muster stellen auch keinen Mangel dar. Dies gilt auch für deren Maße und Gewicht. Es handelt sich hierbei um ca.-Werte, die um 10% nach oben oder unten abweichen können. Diese Abweichungen stellen ebenfalls keinen Mangel dar.
(3)Treten natürliche Veränderungen an unseren Bauteilen oder sonstigen Materialien auf, so stellen diese ebenfalls keinen Mangel dar. Dies gilt entsprechend bei natürlichen Veränderungen am Holz (z.B. Risse oder leichte Verfärbungen) und Verfärbungen der Verzinkung, soweit sich diese im Rahmen der entsprechenden DIN-Norm (DIN EN ISO 1461) halten.
(4) Gewährleistungsvoraussetzung bei Naturprodukten wie Holz ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege. Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, mangelhafte Wartung, Gewaltanwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.
(5)Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen einschließlich § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht), ausgenommen die nachfolgende Verkürzung der Gewährleistungsfrist, der nachfolgende Absatz zu den Prüfpflichten und die Bestimmung zur Haftung (Ziffer 25).
(6)Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, diese gilt ausdrücklich auch für elektrische oder bewegliche Bauteile – ausgenommen wir haben eine Garantie für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Ware übernommen (insbesondere Fahrradständer und Überdachungen); in diesem Fall gilt die bei dem jeweiligen Produkt genannte Verjährungsfrist.
(7)Bei Verwendung von Plänen oder Zeichnungen, die uns unsere Kund:innen zur Verfügung stellen: Haben wir bei bereits vorhandenen Gebäuden Bedenken gegen die vorgegebene Art der Ausführung nach den uns zur Verfügung gestellten Plänen oder Zeichnungen, werden wir unsere Kund:innen dies unverzüglich, möglichst noch vor Beginn der Arbeiten, in Textform mitteilen; unsere Kund:innen bleiben jedoch für ihre Angaben oder Anordnungen verantwortlich. Bei noch nicht vorhandenen Gebäuden beschränkt sich unsere Hinweis- und Mitteilungspflicht auf offensichtliche Fehler in den Plänen oder Zeichnungen. Sollten unsere Kund:innen trotz unserer Bedenken auf die vorgegebene Art der Ausführung oder ihren Anordnungen bestehen, können wir keine Haftung für sich hieraus ergebende Mängel unserer Leistungen oder unserer Werke übernehmen. Dementsprechend sind (mögliche) Gewährleistungsansprüche unserer Kund:innen, die sich hieraus ergeben können, ausgeschlossen. Zudem verbleibt das Baugrundrisiko bei unseren Kund:innen. Wir können uns auf Gutachten, die uns unsere Kund:innen zur Situation des Baugrundstücks zur Verfügung stellen, verlassen. Sollten zusätzliche Kosten bezüglich der Klärung der Situation des Baugrundstücks anfallen, z.B. für ein entsprechendes Gutachten, so sind diese Kosten von unseren Kund:innen zu tragen, es sei denn, wir haben ausnahmsweise etwas Anderes mit ihnen vereinbart.
Zur Klarstellung: Fremdleistungen (wie z.B. Fundamente und elektrische Leitungen) sind von unserer Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für Bauteile, die von unseren Auftraggeber:innen selbst bestellt oder geliefert werden.
(8)Im Gewährleistungsfall oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter:
GRONARD GmbHBayerwaldstr. 23
81737 München
Telefon: +49(0)89 890 855 40
E-Mail: info@gronard.de
17. Marken- und Urheberrechte, geistiges Eigentum
Alle Rechte an unseren Marken, alle Urheber-, Datenbank- und Geschmacksmusterrechte (Designs), Rechte bezüglich Unternehmenskennzeichen und Logos sowie weitere Rechte zum Schutz geistigen Eigentums liegen bei uns oder unseren Lizenzgebern. Nur mit unserer vorherigen Zustimmung (Textform) dürfen unsere Nutzer:innen unsere Marken- und Urheberrechte sowie weitere vorbezeichnete Rechte zum Schutz geistigen Eigentums ganz oder teilweise vervielfältigen, bearbeiten, verarbeiten, öffentlich wiedergeben oder in sonstiger Form nutzen. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere Marken und Urheberrechte sowie weiteren vorbezeichneten Rechte zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Verletzungen zu verteidigen und diese Rechte gegenüber Verletzern durchzusetzen.
18. Verhaltensrichtlinien
(1)Unsere Nutzer:innen müssen die gesetzlichen Regelungen (einschl. wettbewerbsrechtlicher Gesetze) und geltendes Recht einhalten, die Rechte Dritter wahren und dürfen nicht gegen die Regelungen betreffend den Jugend- und Datenschutz sowie unsere AGB verstoßen. Insbesondere dürfen unsere Nutzer:innen nicht
- (i) Daten, Inhalte, Dienste, Produkte, technische Zeichnungen oder Pläne anbieten oder verbreiten (ohne dass sie hierzu berechtigt sind), die gesetzlich geschützt oder mit den Rechten Dritter, insbesondere Urheber- oder Markenrechten, belastet sind,
- (ii) andere Nutzer:innen beleidigen, verleumden oder diskriminieren, oder
- (iii) Daten, Inhalte, Dienste, Produkte, technische Zeichnungen oder Pläne anbieten oder verbreiten, die gegen die guten Sitten, die Regelungen betreffend den Jugendschutz oder gegen das Datenschutzrecht verstoßen bzw. um hiermit einen Betrug zu begehen.
(2)Um die Qualität unseres B2B-Portals sicherzustellen, ist uns – neben der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und unserer AGB – ein vertrauenswürdiger und respektvoller Umgang auf unserem B2B-Portal wichtig. Insbesondere dürfen unsere Nutzer:innen deshalb nicht
- (i) Viren, Trojaner oder andere schädliche Dateien verbreiten,
- (ii) Spam-Mails versenden,
- (iii) Bilder oder Videos mit erkennbaren Personen hochladen, wenn sie deren Einwilligung bzw. die Einwilligung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter hierzu nicht haben,
- (iv) unsere Plattform übermäßig beanspruchen, insbesondere zuviele Anfragen stellen oder Anzeigen veranlassen (Stichwort: Web-Crawler), oder
- (v) fremde Adressen, E-Mailadressen oder Telefonnummern nennen.
(3)Sollte eine/-r unserer Nutzer:innen eine solche Nutzung unserer Plattform, die gegen geltendes Recht oder unsere AGB verstößt, bekannt werden, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter
GRONARD GmbHBayerwaldstr. 23
81737 München
Telefon: +49(0)89 890 855 40
E-Mail: info@gronard.de
19. Entfernen oder Sperrung von Daten und Inhalten, Sperren von Profilen
Wir sind daran interessiert, Situationen, die gegen unsere AGB oder geltendes Recht verstoßen, zusammen mit unseren Nutzer:innen konstruktiv und einvernehmlich zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen wir uns allerdings das Recht vorbehalten, Daten, Pläne und weitere Inhalte, die unsere Nutzer:innen abgegeben oder hochgeladen haben, zu sperren oder zu entfernen bzw. deren Zugang vorübergehend oder sogar dauerhaft zu sperren.
20. Nutzungsrechte, Garantie, Freistellung
(1)Um die Daten, Pläne und weiteren Inhalte unserer Nutzer:innen auf unserem B2B-Portal darstellen zu können, räumen unsere Nutzer:innen uns ein nicht-ausschließliches, an unsere anderen Nutzer:innen innerhalb ihrer Nutzergruppe (z.B. ihres Unternehmens) unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Dauer unserer Nutzungsvereinbarung beschränktes sowie unentgeltliches Recht zur Nutzung ihrer Daten, Pläne und weiteren Inhalte ein. Diese Rechteeinräumung schließt auch sogen. „Geistiges Eigentum“ mit ein, insbesondere das Recht, die Marken und Logos unserer Nutzer:innen, des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen unserer B2B-Portal darzustellen und zu veröffentlichen. Alle weiteren Rechte behalten sich unsere Nutzer:innen bzw. die von ihnen vertretenen Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts vor.
(2)Dieses Nutzungsrecht berechtigt uns insbesondere dazu, die Geschäftsbezeichnung, Namen, Logos, Marken, Daten, Pläne und weiteren Inhalte unserer Nutzer:innen bzw. der von ihnen vertretenen Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf unserem B2B-Portal darzustellen, zu verarbeiten, auf unseren Servern zu speichern, auf unserem B2B-Portal zu verbreiten, zu vervielfältigen (soweit dies im Rahmen unser Nutzungsvereinbarung erforderlich ist), Nutzer:innen innerhalb Ihrer Nutzergruppe (z.B. ihres Unternehmens) anzuzeigen und deren Geschäftsbezeichnung, deren Namen, die Logos und Marken des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts zu verwenden und – wie vorstehend beschrieben – zu verarbeiten.
(3)Unsere Nutzer:innen garantieren uns, dass Daten, Pläne und weiteren Inhalte keine Rechte Dritter verletzten, sie die notwendigen Einwilligungen gegeben haben bzw. über diese verfügen (z.B. Ziffer 18 Abs. (2) (iii)) und sie uns die in Abs. (1) enthaltenen Nutzungsrechte einräumen können.
(4)Sollte uns eine/-r unserer Nutzer:innen oder ein Dritter (einschließlich Verwaltungsbehörden) wegen der Verletzung ihrer/seiner Rechte oder gesetzlicher Regelungen in Anspruch nehmen, werden unsere Nutzer:innen uns von allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen dieses Dritten (einschließlich angemessener Kosten einer Rechtsverfolgung und Bußgeldforderungen) freistellen, vorausgesetzt, dass
- (i) wir unsere Nutzer:innen per E-Mail über die Stellung solcher Ansprüche informiert haben,
- (ii) die Anerkennung, die Abwehr der Ansprüche oder ein Vergleich nur nach entsprechender Zustimmung (E-Mail) seitens unserer Nutzer:innen erfolgt, und
- (iii) auf Rechtsmittel nur nach der Zustimmung (E-Mail) unserer Nutzer:innen verzichtet werden kann bzw. diese nur nach deren Zustimmung zurückgenommen werden können. Dies gilt entsprechend für die Abgabe einer Unterlassungs-, Unterwerfungs- oder Abschlusserklärung. Zudem werden wir uns gegenseitig über neue Schreiben, Schriftsätze, E-Mails etc. umfassend und zeitnah informieren. Erfolgt die vorgenannte Abstimmung mit unseren Nutzer:innen nicht innerhalb der vorliegenden Fristen und verbleiben uns keine weiteren Möglichkeiten der Rechtsverfolgung, sind wir in der Wahl der Verteidigung und des Rechtsmittels frei.
21. Eingepflegte Daten von Nutzern
(1)Unsere Nutzer:innen dürfen Daten, Inhalte und technische Zeichnungen und Pläne in ihre Profile einpflegen.
(2)Hiermit räumen unsere Nutzer:innen uns hieran ein Nutzungsrecht entsprechend Ziffer 20 Abs. (1) und Abs. (2) ein.
(3)Soweit unsere Nutzer:innen die von ihnen eingepflegten Daten, Inhalte, technische Zeichnungen oder Pläne wieder entfernen oder löschen, erlischt unser Nutzungsrecht. Wir dürfen gleichwohl weiterhin Sicherungs- oder Nachweiskopien aufbewahren.
(4)Ziffer 20 Abs. (4) und Abs. (5) gelten entsprechend.
22. Verfügbarkeit
(1)Wir werden uns bemühen, unser B2B-Portal möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Allerdings können wir auch bei aller Sorgfalt Ausfallzeiten nicht ausschließen, so dass unsere Nutzer:innen unser B2B-Portal „nur so wie es gerade verfügbar ist“ nutzen können. Für Unterbrechungen oder anderweitige Störungen können wir daher keine Haftung übernehmen.
(2)Da die Internetverbindung nicht Teil der Nutzung unseres B2B-Portals ist, ist diese von dieser Klausel ausgeschlossen. Die Internetverbindung in dem jeweiligen Unternehmen, der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. ihre eigene als Nutzer:in liegt in der Verantwortung des Unternehmens, der juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. von dem/-r Nutzer:in.
23. Konfigurator
Der Konfigurator beruht auf den Angaben und Informationen unserer Nutzer:innen. Diese Angaben und Informationen können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Dementsprechend können wir auch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die von unserem Konfigurator bereitgestellten Ergebnisse richtig und für das jeweilige Vorhaben oder Projekt unserer Nutzer:innen passend sind. Erst nach individueller Prüfung der Angaben, Informationen, Unterlagen und Pläne unserer Nutzer:innen können wir die Geeignetheit für das jeweilige Vorhaben oder Projekt verbindlich bestätigen.
24. Datensicherheit Nutzung, Haftung für Verlust von Daten
(1)Unsere Nutzer:innen müssen ihre Daten, Inhalte, Pläne und Zeichnungen durch eigene Sicherheitskopien sichern.
(2)Für den Verlust von Daten, Inhalten, technischen Zeichnungen, Plänen sowie Mitteilungen und Informationen haften wir nicht, soweit dies darauf beruht, dass unsere Nutzer:innen ihre Verpflichtungen aus dem Abs. (1) nicht eingehalten haben.
25. Haftung
Wir haften (gleich aus welchem Rechtsgrund) auf Schadensersatz nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unter den Buchstaben (a), (b) und (c): (a) Wir haften bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung unbeschränkt. Dies gilt auch, wenn wir einen Mangel arglistig verschweigen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (b) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir auf Schadensersatz nur aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. (c) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
26. Kündigungen/Rücktrittserklärungen
Kündigungen, Mahnungen, Fristsetzungen oder Rücktrittserklärungen bedürfen der Textform.
27. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung (bei Wartungsverträgen)
(1)Unser Wartungsvertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft jeweils ein (1) Jahr. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Nach der Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Wartungsvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden. Gegebenenfalls können wir einvernehmlich einen anderen Preis vereinbaren.
(2)Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere
- (i) die Nichtzahlung unserer Wartungskosten trotz zweifacher Mahnung,
- (ii) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
- (iii) das Stellen eines Antrags auf ein Insolvenzverfahren und dass dieser Antrag nicht innerhalb von drei Monaten zurückgenommen wurde,
- (iv) unsere Kund:in eine Erklärung nach § 802c ZPO oder § 807 ZPO abgegeben hat oder
- (v) wiederholte und nachhaltige Verstöße gegen unsere AGB, gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter.
In den letzteren Fällen setzt eine außerordentliche Kündigung voraus, dass wir unsere Kund:in schriftlich abgemahnt und aufgefordert haben, den Grund für den Verstoß in angemessener Zeit zu beseitigen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn unsere Kund:in eine Änderung ihres Verhaltens oder die Zahlung unserer Gebühren ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
28. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist München. Wenn unsere jeweilige Kund:in Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.